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Wichtige Hinweise
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Allgemein

Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen bzw. abholen, dürfen nicht auf den Schulhausplatz fahren. Die Kinder können beim Astaplatz ein- und aussteigen.

Kinder. Für beide Plätze besteht während der Schulzeit von 07.30 Uhr – 16.00 Uhr ein Parkverbot.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken im Namen der Kinder.

Wir bitten darum, dass Schüler, die innerhalb eines Kilometers vom Schulhaus entfernt wohnen, zu Fuss zur Schule kommen. Bitte nicht über die Wiesen laufen!

Bei Krankheit einer Schülerin oder eines Schülers ist die betreffende Lehrperson vor Schulbeginn zu informieren.
(Lehrerzimmer Tel. 026 494 53 33)

Ein grosser Teil des Schulmaterials wird den SchülerInnen gratis abgegeben.

Grundsätzlich dürfen die Schulkinder frühestens eine Viertelstunde vor Schulbeginn (d.h. um 07.45 Uhr und um 13.15 Uhr) das Schulhaus betreten (automatische Türöffnung).

 

Ausserordentlicher Urlaub
Art. 33 1  Ein Urlaub kann einem Schüler aus stichhaltigen Gründen gewährt werden.

2    Das Urlaubsgesuch ist im Voraus schriftlich und vom Vater oder von der Mutter des Schülers unterschrieben einzureichen; es muss begründet sein.
(Um zum Urlaubsgesuch zu gelangen bitte hier klicken)

3     Zuständig für die Gewährung eines Urlaubs für einen Schüler sind im Kindergarten und in der Primarschule bis zu drei Urlaubstagen im Schuljahr die Lehrpersonen und darüber hinaus das Schulinspektorat.

 

Die Lehrpersonen und die Schulkommission bitten die Eltern, Arzttermine nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeiten zu vereinbaren und die Ferienplanung den offiziellen Ferienzeiten unbedingt anzupassen. Besten Dank.