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Logopädischer Dienst
SCHULDIENSTE
 


1) Tätigkeitsbereiche

Logopädinnen sind Fachpersonen für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsbehinderungen.
Ihre Arbeit ist eine therapeutische und unterscheidet sich klar von anderen schulischen Stützmassnahmen. Im Kanton Freiburg besteht dank verschiedenartiger Strukturen ein breites logopädisches Angebot in Privatpraxen, an Schuldiensten, Sonderschulen, Institutionen und Spitälern.

Das Tätigkeitsfeld der Logopädin beinhaltet alle zur Berufsausübung gehörenden Tätigkeiten:

-   Abklärung
           
-   Therapie

-   Beratung und Prävention

-   Öffentlichkeitsarbeit

2) Sprach- und Kommunikationsbehinderungen

Ein Kind kann in ganz verschiedenen Bereichen der Sprache auffällig wirken:

Kommunikationsverhalten

Das Kind vermeidet das Sprechen, obwohl es sprechen könnte. Es weicht dem Blickkontakt aus. Ein anderes spricht pausenlos, lässt kaum jemanden zu Wort kommen oder spricht dauernd dazwischen.

Sprachverständnis

Das Kind versteht Sprache nicht altersgemäss, obwohl sein Hörvermögen intakt ist. Es fragt nach, als höre es nicht richtig («hä? was?»). Es kann Aufträge nicht ausführen, die mit der gegenwärtigen Situation nicht direkt zusammenhängen.

Wortschatz

Das Kind kennt gebräuchliche Begriffe nicht oder umschreibt diese nach Form und Funktion («ganz chli» für Zwerg, «zum trinke» für Glas). Das Kind verwendet Passepartout-Wörter wie «das Dings» etc.

Wortfindung

Das Kind kann ihm bekannte Wörter nicht abrufen. Es gebraucht ähnliche Wörter (inhaltlich: «Zitrone» statt «Orange», lautlich: «Schiff» für «Fisch»). Es behilft sich mit Umschreibungen, wodurch die Sätze länger und komplizierter werden.

Satzbau

Das Kind verdreht oder verkürzt die Sätze und gebraucht falsche Wortendungen («I geschter gschwümmet bi»; «D’Lüt sind furtgsprunge, wo isch de Vulkan usbroche»).

Aussprache

Das Kind kann gewisse Laute nicht bilden. Es spricht undeutlich, verschluckt Endungen und bewegt seine Sprechwerkzeuge schwerfällig. Es zeigt evtl. eine schlaffe Mundmuskulatur und atmet durch den Mund. Das Kind wirkt schwer verständlich, weil es Laute ersetzt oder auslässt und komplexe Lautverbindungen vereinfacht («dumpe» statt «gumpe»).

Redefluss

Das Kind spricht überstürzt, verschluckt Wörter und Endungen (Poltern). Es wiederholt Laute, Silben, Wörter, Satzteile und/oder verkrampft sich, so dass Atmung und Sprechen blockiert werden (Stottern).

Stimme, Atmung

Das Kind hat dauernd eine heisere, verhauchte, gepresste, zu hohe, zu tiefe, zu laute, zu leise Stimme, spricht durch die Nase oder wie mit einer verstopften Nase. Während des Stimmbruchs können Probleme bei der Stimmfindung auftreten.

Lesen und Schreiben

Das Kind hat eine noch ungenügende Einsicht in die Funktion und den Aufbau der Schriftsprache. Es kann die Laute den Buchstaben nicht zuordnen. Es kann die einzelnen Laute beim Lesen nicht zu einem Wort zusammenschleifen. Es liest sehr ungenau, gerät ins Stocken , vergisst Endungen. Es erfasst den Sinn des Gelesenen nur ungenau oder gar nicht. Es verdreht Buchstaben im Wort, lässt Buchstaben aus oder ersetzt diese. Das Kind hat Mühe, Buchstaben zu speichern. Es kann grammatikalische Regeln nicht anwenden.
Lese-Rechtschreibstörungen werden teilweise auch „Legasthenie“ genannt.

3) Anmeldung beim logopädischen Dienst

Wenn Sie sich bezüglich der sprachlichen Entwicklung Ihres Kindes Sorgen machen, kontaktieren Sie den logopädischen Dienst in ihrer Schulgemeinde oder eine freischaffende Logopädin in ihrer Nähe, um einen Termin für eine logopädische Abklärung zu fixieren. Es gibt auch die Möglichkeit über andere Fachpersonen (Lehrperson, Kinderarzt, Spielgruppenleiterin) das Kind zu einer Abklärung anzumelden.
Am logopädischen Dienst in Tafers arbeiten die Logopädinnen Manuela Stocker und Tanja Raemy, die sich ein 90% Pensum teilen. Die Räumlichkeiten befinden sich im Schlössli (auf dem Areal der Primarschule), die Logopädinnen sind von Montag bis Donnerstag anwesend (026 494 53 36).

Die Logopädin wird den sprachlichen Entwicklungsstand ihres Kindes in spielerischer Weise überprüfen. Gemeinsam mit Ihnen wird sie anschliessend das weitere Vorgehen besprechen. Folgende Interventionen sind möglich: Beginn einer logopädischen Therapie, Beratung der Eltern mit einer Kontrolluntersuchung zu einem späteren Zeitpunkt oder Weiterweisung an andere Fachstellen (Psychologie, Frühberatung, ärztliche Untersuchung u.a.).
Sucht eine erwachsene Person logopädische Hilfe, wendet sie sich an eine freischaffende Logopädin oder an ein Spital.

4) Finanzierung

Bis zum Beginn des Jahres 2008 übernahm die Invalidenversicherung IV für Kinder mit schweren Sprachstörungen (geregelt im Kreisschreiben über die Behandlung von Sprachgebrechen in der Invalidenversicherung vom 1. November 1978) bis zum vollendeten 20. Altersjahr die Kosten für Abklärung und Therapie. Seit dem 1. Januar 2008 ist nun neu aufgrund der Umsetzung des NFA (Nationaler Finanzausgleich) der Kanton Freiburg für die Finanzierung der logopädischen Therapien zuständig. Bei Kindern mit leichten Sprachauffälligkeiten übernimmt die Gemeinde die logopädische Betreuung.

Quellen: www.logopaedie-fr.ch (Homepage des Berufsverbandes Deutschfreiburger Logopädinnen)
http://www.logopaedie.ch/  (Homepage DLV)