![]() |
|||||
Logopädischer Dienst
|
|||||
Logopädinnen sind Fachpersonen für Menschen mit Sprach- und Kommunikationsbehinderungen. Das Tätigkeitsfeld der Logopädin beinhaltet alle zur Berufsausübung gehörenden Tätigkeiten: - Abklärung - Beratung und Prävention - Öffentlichkeitsarbeit 2) Sprach- und Kommunikationsbehinderungen Ein Kind kann in ganz verschiedenen Bereichen der Sprache auffällig wirken: KommunikationsverhaltenDas Kind vermeidet das Sprechen, obwohl es sprechen könnte. Es weicht dem Blickkontakt aus. Ein anderes spricht pausenlos, lässt kaum jemanden zu Wort kommen oder spricht dauernd dazwischen. SprachverständnisDas Kind versteht Sprache nicht altersgemäss, obwohl sein Hörvermögen intakt ist. Es fragt nach, als höre es nicht richtig («hä? was?»). Es kann Aufträge nicht ausführen, die mit der gegenwärtigen Situation nicht direkt zusammenhängen. WortschatzDas Kind kennt gebräuchliche Begriffe nicht oder umschreibt diese nach Form und Funktion («ganz chli» für Zwerg, «zum trinke» für Glas). Das Kind verwendet Passepartout-Wörter wie «das Dings» etc. WortfindungDas Kind kann ihm bekannte Wörter nicht abrufen. Es gebraucht ähnliche Wörter (inhaltlich: «Zitrone» statt «Orange», lautlich: «Schiff» für «Fisch»). Es behilft sich mit Umschreibungen, wodurch die Sätze länger und komplizierter werden. SatzbauDas Kind verdreht oder verkürzt die Sätze und gebraucht falsche Wortendungen («I geschter gschwümmet bi»; «D’Lüt sind furtgsprunge, wo isch de Vulkan usbroche»). AusspracheDas Kind kann gewisse Laute nicht bilden. Es spricht undeutlich, verschluckt Endungen und bewegt seine Sprechwerkzeuge schwerfällig. Es zeigt evtl. eine schlaffe Mundmuskulatur und atmet durch den Mund. Das Kind wirkt schwer verständlich, weil es Laute ersetzt oder auslässt und komplexe Lautverbindungen vereinfacht («dumpe» statt «gumpe»). RedeflussDas Kind spricht überstürzt, verschluckt Wörter und Endungen (Poltern). Es wiederholt Laute, Silben, Wörter, Satzteile und/oder verkrampft sich, so dass Atmung und Sprechen blockiert werden (Stottern). Stimme, AtmungDas Kind hat dauernd eine heisere, verhauchte, gepresste, zu hohe, zu tiefe, zu laute, zu leise Stimme, spricht durch die Nase oder wie mit einer verstopften Nase. Während des Stimmbruchs können Probleme bei der Stimmfindung auftreten. Lesen und SchreibenDas Kind hat eine noch ungenügende Einsicht in die Funktion und den Aufbau der Schriftsprache. Es kann die Laute den Buchstaben nicht zuordnen. Es kann die einzelnen Laute beim Lesen nicht zu einem Wort zusammenschleifen. Es liest sehr ungenau, gerät ins Stocken , vergisst Endungen. Es erfasst den Sinn des Gelesenen nur ungenau oder gar nicht. Es verdreht Buchstaben im Wort, lässt Buchstaben aus oder ersetzt diese. Das Kind hat Mühe, Buchstaben zu speichern. Es kann grammatikalische Regeln nicht anwenden. 3) Anmeldung beim logopädischen Dienst Wenn Sie sich bezüglich der sprachlichen Entwicklung Ihres Kindes Sorgen machen, kontaktieren Sie den logopädischen Dienst in ihrer Schulgemeinde oder eine freischaffende Logopädin in ihrer Nähe, um einen Termin für eine logopädische Abklärung zu fixieren. Es gibt auch die Möglichkeit über andere Fachpersonen (Lehrperson, Kinderarzt, Spielgruppenleiterin) das Kind zu einer Abklärung anzumelden. Die Logopädin wird den sprachlichen Entwicklungsstand ihres Kindes in spielerischer Weise überprüfen. Gemeinsam mit Ihnen wird sie anschliessend das weitere Vorgehen besprechen. Folgende Interventionen sind möglich: Beginn einer logopädischen Therapie, Beratung der Eltern mit einer Kontrolluntersuchung zu einem späteren Zeitpunkt oder Weiterweisung an andere Fachstellen (Psychologie, Frühberatung, ärztliche Untersuchung u.a.). 4) Finanzierung Bis zum Beginn des Jahres 2008 übernahm die Invalidenversicherung IV für Kinder mit schweren Sprachstörungen (geregelt im Kreisschreiben über die Behandlung von Sprachgebrechen in der Invalidenversicherung vom 1. November 1978) bis zum vollendeten 20. Altersjahr die Kosten für Abklärung und Therapie. Seit dem 1. Januar 2008 ist nun neu aufgrund der Umsetzung des NFA (Nationaler Finanzausgleich) der Kanton Freiburg für die Finanzierung der logopädischen Therapien zuständig. Bei Kindern mit leichten Sprachauffälligkeiten übernimmt die Gemeinde die logopädische Betreuung. Quellen: www.logopaedie-fr.ch (Homepage des Berufsverbandes Deutschfreiburger Logopädinnen)
|
|||||